Anlässlich eines Jubiläumsjahres, 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland, konnte das König-Karlmann-Gymnasium mit Frau Melanie Goldbrunner eine Expertin für jüdische Geschichte in Bayern als Referentin gewinnen.

Frau Goldbrunner erstaunte die Jahrgangsstufe Q11 gleich zu Beginn mit einer ungewohnten Form der Datumsangabe. Während die Schülerinnen und Schüler in den Stunden zuvor gerade eben noch den 30.11.2021 in ihre Hefte geschrieben hatten, wurden sie nun mit dem Datum des 26. Kislew 5782 konfrontiert. Die jüdische Zeitrechnung, die schon weit vor Jesu Geburt beginnt, war dann auch nur einer von vielen spannenden Fakten, der die Schülerinnen und Schüler aufhorchen ließ.

So begann dann eine spannende Zeitreise. Angefangen wurde mit den ersten urkundlichen Erwähnungen jüdischen Lebens in Deutschland und Bayern. Dann gab es einen kleinen Exkurs zu typischen Ge- und Verboten der jüdischen Religion. Dabei kamen die Schülerinnen und Schüler unter anderem ins Grübeln, welches die „geflügelten Kriechtiere, die auf vieren gehen“ sind, die zu den verbotenen Speisen gehören.

In der großen Aula des Königs-Karlmann-Gymnasiums sitzend, war es für unsere Schülerinnen und Schüler eine Selbstverständlichkeit, dass über ihnen der große Adventskranz hängt. Nur den wenigsten dürfte bewusst gewesen sein, dass zur selben Zeit auch Channukka, das Lichterfest der jüdischen Religion, schon begonnen hat.

Nach einer kurzen Pause wurde der regionale Aspekt des Vortrages vertieft. Frau Goldbrunner berichtete nun von einer Frau Johanna Jud, die in einer sehr emanzipierten Weise in einer Urkunde vom 22. April 1496 aus der nahe gelegenen Stadt Burghausen belegt ist.

Nicht nur ist es erstaunlich, dass die Urkunden darüber Aufschluss geben, dass sie als Frau in Burghausen Immobiliengeschäfte tätigte. Auch kann man aus den Unterlagen herauslesen, dass Johanna Jud, geborene Radlkofer, nicht als Jüdin geboren wurde, sondern für ihren Mann zum Judentum konvertierte. Dies führte jedoch augenscheinlich nicht zu einem Bruch mit ihrer Familie, da ihr Vater als Zeuge ihrer Immobiliengeschäfte in den Urkunden erwähnt wird.

Wir danken Frau Goldbrunner für den spannenden und lehrreichen Vortrag!

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