Kostenfreiheit des Schulwegs - Schülerbeförderung

Zum Glück! Ja, die Kosten für die Schülerbeförderung übernimmt der Staat. Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs übernimmt der Landkreis mit finanzieller Unterstützung des Staates die anfallenden Kosten auch für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (also auch beim Besuch des Gymnasiums) unter folgenden Voraussetzungen:

  • Anspruch bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Zumutbare kürzeste Schulwegstrecke in einer Richtung mehr als 3 km
  • Angewiesenheit auf Beförderung wegen einer dauernden Behinderung

Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe sowie der Q 12 und Q 13 haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Kostenfreiheit der Beförderung (z.B. bei drei oder mehr Kindern, die kindergeldberechtigt sind). Nähere Informationen hierzu im Sekretariat oder im Landratsamt Altötting (Schülerbeförderung): 08671 – 502 – 148

Neueintritt an das KKG während des Schuljahres: Bzgl. der Formalitäten für eine entsprechende Buskarte für Ihr Kind wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat (08671 – 9578 – 0 oder sekretariat@koenig-karlmann-gymnasium.de)