Übertritt ans KKG

StDin Rosalia Mittermeier
Übertrittscoach am KKG
Email: beratungslehrkraft(at)koenig-karlmann-gymnasium.de

Raum F 130 (Beratungsraum, 1. Stock)
Sprechstunde Di 10:45 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung

Bei allen Fragen rund den Übertritt Ihres Kindes vereinbaren Sie über das Sekretariat oder per E-Mail einen Termin mit mir!

  • So geht die Anmeldung 2024
  • Übertrittsbedingungen
  • Probeunterricht
  • Vorteile des Gymnasiums
  • Ist mein Kind für das Gymnasium geeignet?

So geht die Anmeldung im Jahr 2024

Aktuell planen wir mit einer persönlichen Anmeldung des Kindes in der Schule und einer vorgeschalteten Online-Anmeldung über das Anmeldeportal.

Wir empfehlen dringend die vorgeschaltete Online-Anmeldung. Hier werden Sie auf unserer Anmeldeplattform bequem durch die Anmeldung geleitet. Bei der persönlichen Anmeldung in der Schule bleibt dann mehr Zeit für persönliche Fragen Ihrerseits.

Derzeitige Termin-Planung:

Dienstag, 12.03.24:
Vorstellungsabend zum Übertritt

Samstag, 16.03.24:
Tag der offenen Tür

Ab Erhalt des Übertrittszeugnisses (Donnerstag, 2. Mai 2024):
Online-Voranmeldung

Montag, 06.05.2024, bis Freitag, 10.05.2024:
(Präsenz-)Anmeldung an der Schule
(Elternteil und Schüler/in)

Dienstag, 14.05.2024, bis Donerstag, 16.05.2024:
Probeunterricht

In folgender Checkliste sehen Sie, welche Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden müssen.

Das folgende „Merkblatt“ beinhaltet alle wichtigen Infos zum Schulstart im September.

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  • Übertrittsbedingungen
  • Probeunterricht
  • Vorteile des Gymnasiums
  • Ist mein Kind für das Gymnasium geeignet?

Übertrittsbedingungen

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 einer Grundschule, die im Übertrittszeugnis den geforderten Übertrittsschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht geschafft haben, können direkt ans Gymnasium übertreten.

Schülerinnen und Schüler einer Montessori- oder Rudolf-Steiner-Schule, die in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums übertreten wollen, müssen erfolgreich am Probeunterricht teilnehmen. Die Anmeldung dazu erfolgt zu den offiziellen Anmeldeterminen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer Mittelschule, die den Übertritt an das Gymnasium anstreben und die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Mathematik und Deutsch die Durchschnittsnote 2,0 oder besser aufweisen, geben an dem für sie zuständigen Gymnasium an den offiziellen Anmeldeterminen eine Voranmeldung ab. Dies gilt ebenso für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der staatlichen, kommunalen und staatlich anerkannten Realschulen, die den Übertritt an das Gymnasium anstreben und die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Mathematik und Deutsch die Durchschnittsnote 2,5 oder besser aufweisen.

Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.

Schülerinnen und Schüler, die im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils erforderlichen Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses anmelden.

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Probeunterricht

Schülerinnen und Schüler von Montessori- bzw. Rudolf-Steiner-Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4 einer öffentlichen Grundschule, die im Übertrittszeugnis den geforderten Übertrittsschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht nicht geschafft haben, müssen erfolgreich am Probeunterricht teilnehmen, um ans Gymnasium wechseln zu können.

Im Probeunterricht werden nur die Fächer Deutsch und Mathematik behandelt. Er besteht aus einem schriftlichen Teil (zentral gestellte Prüfungen) und einem anschließenden mündlichen Teil.

Der schriftliche Teil besteht aus den folgenden Teilen (jeweils Stoff der 4. Jahrgangsstufe):

Deutsch:              Texte verfassen, Leseverständnis, Richtig schreiben, Sprache untersuchen
Mathematik:      Teil 1 und Teil 2

Im mündlichen Teil werden beide Fächer von Gymnasiallehrkräften unterrichtet. Dabei wird genau beobachtet, wie gut die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit neuen Lerninhalten umgehen können.

Der Probeunterricht 2023 findet statt von Dienstag, 16.05.2023, bis Freitag, 19.05.2023. Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, die an das KKG wechseln wollen, findet direkt an unserer Schule statt.

Die ersten beiden Tage finden die schriftlichen Prüfungen statt (jeweils mit kurzen mündlichen Einführungsgesprächen), der mündliche Probeunterricht dann am dritten Tag.

Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen sollen, werden auf dem normalen Weg am Wunschgymnasium angemeldet. Dort erhält man nach einem ausführlichen Vorbereitungsgespräch mit der Schulleitung (in Corona-Zeiten natürlich auch telefonisch möglich) alle wichtigen Detailinformationen zum Probeunterricht, unter anderem das folgende „Merkblatt zum Probeunterricht“.

Will Ihr Kind den Probeunterricht besuchen, weil es im Übertrittszeugnis den erforderlichen Durchschnitt von 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU nicht erreicht, empfiehlt es sich, dass sich Ihr Kind mit den Anforderungen des Probeunterrichts vorab vertraut macht.
Die Probeunterrichtsprüfungen in Deutsch und Mathematik haben ein definiertes Format und unterscheiden sich von den Proben, die Ihr Kind aus der Grundschule kennt. Wer sich mit diesem Format und Anforderungsniveau bereits vertraut macht, gewinnt an Sicherheit und Selbsteinschätzung.
Unterschiedliche Schulbuchverlage bieten deshalb Arbeitshefte mit Probeunterrichtsaufgaben an (z.B. von Klett ‚Sicher ins Gymnasium‘). Sie enthalten neben den Lösungen und dem Bewertungsschlüssel auch hilfreiche Tipps und Links zu Online-Tests zum Üben.
Bei der Planung, wie sich Ihr Kind vorbereiten kann und will, berät Sie unser Übertrittscoach auf Wunsch gerne!

Das folgende „Merkblatt zum Probeunterricht“ beinhaltet alle wichtigen Infos zur Vorbereitung auf den Probeunterricht am König-Karlmann-Gymnasium.

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Was hat mein Kind vom Besuch eines Gymnasiums?

  • Mit dem Abitur stehen alle Wege offen, sowohl national als auch international.
  • Das allgemeine Abitur berechtigt zum Studium
    • an jeder deutschen Universität
    • in jeglicher Fachrichtung
    • im Studium haben Gymnasiasten haben die besten Erfolgsaussichten.
  • Es bietet eine gute Grundlage für jeden Beruf.
  • Optimale individuelle Entfaltungsmöglichkeiten
    • verschiedene Zweige
    • Vielzahl von Wahlfächern
    • Individuelle Förderangebote
  • Das Gymnasium vermittelt
    • vertiefte allgemeine Bildung
    • fundierte Kenntnisse in 2 – 4 Fremdsprachen
    • umfassende Fähigkeiten und Fertigkeiten für Studium und Beruf

Warum ist mein Kind am Gymnasium gut aufgehoben?

  • Das Gymnasium knüpft nahtlos an die Grundschule an und führt behutsam an die neue Schulart heran.
  • Es bietet als einzige Schulart einen 9-jährigen Bildungsgang an und gibt Ihrem Kind neun Jahre Zeit
    • für die Entfaltung seiner Persönlichkeit = Erziehungsauftrag der Schule
    • für die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen = Bildungsauftrag der Schule.
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