Übertritt ans KKG
StDin Rosalia Mittermeier
Übertrittscoach am KKG
Email: beratungslehrkraft(at)koenig-karlmann-gymnasium.de
Raum F 130 (Beratungsraum, 1. Stock)
Sprechstunde Di 10:45 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung
Bei allen Fragen rund den Übertritt Ihres Kindes vereinbaren Sie über das Sekretariat oder per E-Mail einen Termin mit mir!
So geht die Anmeldung im Jahr 2024
Aktuell planen wir mit einer persönlichen Anmeldung des Kindes in der Schule und einer vorgeschalteten Online-Anmeldung über das Anmeldeportal.
Wir empfehlen dringend die vorgeschaltete Online-Anmeldung. Hier werden Sie auf unserer Anmeldeplattform bequem durch die Anmeldung geleitet. Bei der persönlichen Anmeldung in der Schule bleibt dann mehr Zeit für persönliche Fragen Ihrerseits.
Derzeitige Termin-Planung:
Dienstag, 12.03.24:
Vorstellungsabend zum Übertritt
Samstag, 16.03.24:
Tag der offenen Tür
Ab Erhalt des Übertrittszeugnisses (Donnerstag, 2. Mai 2024):
Online-Voranmeldung
Montag, 06.05.2024, bis Freitag, 10.05.2024:
(Präsenz-)Anmeldung an der Schule
(Elternteil und Schüler/in)
Dienstag, 14.05.2024, bis Donerstag, 16.05.2024:
Probeunterricht
Übertrittsbedingungen
Probeunterricht
Was hat mein Kind vom Besuch eines Gymnasiums?
- Mit dem Abitur stehen alle Wege offen, sowohl national als auch international.
- Das allgemeine Abitur berechtigt zum Studium
- an jeder deutschen Universität
- in jeglicher Fachrichtung
- im Studium haben Gymnasiasten haben die besten Erfolgsaussichten.
- Es bietet eine gute Grundlage für jeden Beruf.
- Optimale individuelle Entfaltungsmöglichkeiten
- verschiedene Zweige
- Vielzahl von Wahlfächern
- Individuelle Förderangebote
- Das Gymnasium vermittelt
- vertiefte allgemeine Bildung
- fundierte Kenntnisse in 2 – 4 Fremdsprachen
- umfassende Fähigkeiten und Fertigkeiten für Studium und Beruf
Warum ist mein Kind am Gymnasium gut aufgehoben?
- Das Gymnasium knüpft nahtlos an die Grundschule an und führt behutsam an die neue Schulart heran.
- Es bietet als einzige Schulart einen 9-jährigen Bildungsgang an und gibt Ihrem Kind neun Jahre Zeit
- für die Entfaltung seiner Persönlichkeit = Erziehungsauftrag der Schule
- für die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen = Bildungsauftrag der Schule.