Wirtschaft und Recht
Lehrkräfte
- Kathrin Donaubauer, OStRin
- Jasmin Reißl, StRin
- Christian Salomon, OStR
- Heike Starflinger, OStRin (Fachbetreuerin)

10. und 11. Jahrgangsstufe
Jahrgangsstufe | Belegung als |
Wochenstunden |
---|---|---|
10 | Pflichtfach | 2 |
11 | Pflichtfach | 2 |
12. und 13. Jahrgangsstufe
Jahrgangsstufe | Belegung als |
Wochenstunden |
---|---|---|
12 | gesellschaftswissenschaftliches Wahlpflichtfach mit grundlegendem Anforderungsniveau (gA) | 2 |
13 | gesellschaftswissenschaftliches Wahlpflichtfach mit grundlegendem Anforderungsniveau (gA) | 2 |
oder |
||
12 | gesellschaftswissenschaftliches Wahlpflichtfach mit grundlegendem Anforderungsniveau (gA) | 2 |
13 |
Möglichkeit zum Wechsel auf Politik und Gesellschaft (PuG) |
2 |
oder |
||
12 |
gesellschaftswissenschaftliches Wahlpflichtfach mit erhöhtem Anforderungsniveau (eA) |
4 |
13 |
gesellschaftswissenschaftliches Wahlpflichtfach mit erhöhtem Anforderungsniveau (eA) |
4 |
oder |
||
12 |
gesellschaftswissenschaftliches Wahlpflichtfach mit grundlegendem Anforderungsniveau (gA) in Wirtschaft/Recht bei Leistungsfach Politik und Gesellschaft (PuG) |
2 |
Seminare in der Oberstufe
Jahrgangsstufe | Belegung als |
Wochenstunden |
---|---|---|
11 | P-Seminar als gesellschaftswissenschaftliches Wahlpflichtfach mit beruflicher Orientierung | 2 |
12/1 bis 13/1 | W-Seminar zur Profilbildung in der Oberstufe als gesellschaftliches Wahlpflichtfach | 2 |
Lehrwerke und Lehrplan
10. und 11. Jahrgangsstufe: Wirtschaft und Recht 10 und 11 (Klett)

Kursprogramm für die Oberstufe
Grundlegendes Anforderungsniveau (gA) – zweistündig
Wirtschaft und Recht 12:
BWL (ca. 16 Std.)
Unternehmerische Zielsetzungen und Entscheidungen
Kosten- und Erlösrechnung, Break-Even-Point
Finanzierung
Erfolgskennzahlen
VWL (ca. 26 Std.)
Magisches Viereck und dessen Zielbeziehungen
Konjunkturzyklus und Konjunkturindikatoren
Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf Wachstum und Beschäftigung
Nachfrage- und angebotsorientierte Wirtschaftspolitik und Staatshaushalt
Tarifpolitik
Herausforderungen der Arbeitswelt
Sozialversicherungs- und Steuersystem
Recht (ca. 14 Std.)
Juristische Arbeitstechniken
Kaufhandlung
Arbeiten mit dem BGB
Eigentumsrecht
Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB
Wirtschaft und Recht 13:
Recht (ca. 24 Std.)
Recht der Leistungsstörungen (Pflichtverletzung, verspätete Leistung, Sachmangel, Verbrauchsgüterkauf)
Verbraucherschutz
Strafbarkeit einer Tat, Straftheorien, Strafzumessung
VWL (ca. 18 Std.)
Preis- und Zinsniveau
Geldpolitik der EZB
Wechselkurse
Außenhandels- und währungspolitische Maßnahmen
Erhöhtes Anforderungsniveau (eA) – vierstündig:
Wirtschaft und Recht 12:
BWL (ca. 54 Std.)
Unternehmensaufbau und -ziele
Markt und Produktion
Jahresabschluss und Bilanzanalyse
Investition und Finanzierung
Unternehmensführung und Management
VWL (ca. 40 Std.)
Gesamtwirtschaftliche Lage und volkswirtschaftliche Ziele
Wachstum und Beschäftigung
Einkommen und soziale Sicherung
Recht (ca. 18 Std.)
Rechtstechnische Grundlagen
Interessensausgleich bei gesetzlichen Schuldverhältnissen
Wirtschaft und Recht 13:
Recht (ca. 48 Std.)
Interessensausgleich bei vertraglichen Schuldverhältnissen
Interessensausgleich beim Kauf
Strafrecht
VWL (ca. 36 Std.)
Geld und Preisniveau
Außenhandel und Währung
Vernetzende Betrachtung gesamtwirtschaftlicher Problemstellungen






Grundwissen
Abbildungen der Grundwissensinhalte aus C.C. Buchner, Wirtschaft und Recht für das Gymnasium 1 und 2
sonstige Aktivitäten
Wahluntericht – Rechtskunde
Im Schuljahr 2019/20 wurde das Angebot der Landgerichte erstmals wahrgenommen, einen Wahlunterricht im Fach Rechtskunde im vierzehntägigen Rhythmus als Doppelstunde einzurichten. Es richtet sich in erster Linie an die 9. und 10. Jahrgangsstufen. Richter Dr. Christof Warga vom Amtsgericht in Mühldorf führt nun interessierte Schülerinnen und Schüler in die Grundlagen, Ziele und Strukturen der deutschen Rechtsordnung ein. Dieses Wissen können sie anschließend in den Fächern Sozialkunde und Wirtschaft/Recht erweitern und vertiefen. Themenschwerpunkt wird das Strafrecht sein, ein Praxisbezug soll durch Besuche von Gerichtsverhandlungen hergestellt werden.