Elternbeirat

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oben (von links nach rechts): Bianca Münzberg, Sandra Maier, Elisabeth Binder, Sabine Grandl, Dr. Stephan Seisenberger, Dr. Robert Reiter, Thomas Hiebl
unten (von links nach rechts): Stefanie Moser, Bettina Wimmer, Mirjam Lochhaas, Sarah Thaler, Thomas Bichlmeier

In diesem Bereich stellt sich unser Elternbeirat vor.

Kontakt: elternbeirat@koenig-karlmann-gymnasium.de

Die Mitglieder des Elternbeirats am König-Karlmann-Gymnasium 2024/26

Funktion Name
1. Vorsitzender Thomas Hiebl, thomashiebl@gmx.de
2. Vorsitzender Dr. Robert Reiter, robert_reiter@gmx.de
Schriftführerin Sarah Thaler, sarah.thaler@gmx.de
Kassier Thomas Bichlmeier, tbichlmeier@outlook.de
weitere Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge,

der Klick auf den Namen führt zur Mailadresse

Lisa Binder, Sabine Grandl, Mirjam Lochhaas, Sandra Maier, Stephanie Moser, Bianca Münzberg, Dr. Stephan Seisenberger, Bettina Wimmer
Vertreter im Schulforum: Thomas Hiebl, Dr. Robert Reiter, Sarah Thaler, Elisabeth Binder, Stefanie Moser, Bianca Münzberg
Landeselternvereinigungskoordination: Thomas Bichlmeier
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Aufgaben und Mitwirkung des Elternbeirats lt. BayEUG/GSO


Die Aufgaben und die Bedeutung des Elternbeirates sind im Wesentlichen in zwei Gesetzesschriften festgelegt. Eine kurze Übersicht, die Auszüge und die Links zur Bayerrischen Staatsregierung haben wir nachfolgend aufgeführt.
Was wir am KKG tun und welche Ziele wir im Speziellen haben, finden Sie unter dem Button “Wir über uns”.

1.  Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG):

b) Elternvertretung

Art. 64 Einrichtungen
Art. 65 Bedeutung und Aufgaben
Art. 66 Zusammensetzung des Elternbeirats
Art. 67 Unterrichtung des Elternbeirats
Art. 68 Durchführungsvorschriften

.

Den genauen Wortlaut haben wir hier zusammengestellt.
Die gesamte Gesetzesschrift finden Sie hier.


2. Gymnasialschulordnung (GSO) Bayern:

Abschnitt 5: Eltern (vgl. Art. 64 bis 68, 74 und 76 BayEUG)

§ 18 Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern
§ 19 Amtszeit des Elternbeirats und Mitgliedschaft
§ 20 Geschäftsgang
§ 21 Wahl des Elternbeirats
§ 22 Wahl, Amtszeit und Aufgaben von Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprechern

.

Den genauen Wortlaut haben wir hier zusammengestellt.
Die gesamte Gesetzesschrift finden Sie hier.


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Der Elternbeirat vertritt die Meinung der Eltern in der Schule.

Damit haben Sie die Möglichkeit bei Entscheidungen, die die Schule betreffen, mitzuwirken.


Unsere Hauptaufgaben

Verbindungsglied der Eltern zur Schule: Wir sind für euch da!

z.B. allgemeine Fragen zur Schule, Bindeglied zu den Elternsprechern der 5. Klassen und zu anderen Ansprechpartnern z.B. für die Drogenberatung, Erziehungsberatung, Schulbusfragen (Adressen der Busunternehmen), usw.

Wiederkehrende Veranstaltungen:

  • Organisation des Hochschulinformationstages
  • Mitwirkung beim Berufsinformationstag
  • Sommerfest
  • Tag der offenen Tür
  • Teilnahme am Schulforum: Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen, die die Schule betreffen
  • Landesweite Präsenz: Vertretung in der Landes-Eltern-Vereinigung (LEV) und der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
  • Präsenz bei diversen schulischen Veranstaltungen

Größere Projekte, die die Schule betreffen:

  • Projektgruppe Suchtprävention
  • KESCH

Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre gewählt.

Zusammen mit den Eltern setzen wir uns für die Schülerinnen und Schüler am König-Karlmann-Gymnasium ein.

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Links

Mit weiteren Links zum Thema Schule

Die LEV ist der freiwillige Zusammenschluss der Gymnasien in Bayern. Vom Elternbeirat des KKG sind mehrere Mitglieder zur LEV entsandt, die dazu nähere Auskünfte geben können (siehe Mitgliederliste des Elternbeirates).

Informationen des Kultusministeriums

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Elternbeirat KKG


Kardinal-Wartenberg-Str. 30
84503 Altötting
Tel:   08671 95 78-0
Fax:  08671 95 78-128
E-Mail: elternbeirat@koenig-karlmann-gymnasium.de